Vereinssatzung WuppHaus Wurzen e.V.

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen “WuppHaus Wurzen”.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz “e.V.”.

2. Der Sitz des Vereins ist Wurzen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zwecke des Vereins

1. Ziele

- Förderung einer Kultur des Teilens.

- Förderung der aktiven Auseinandersetzung mit aktuellen und historischen gesellschaftlichen Problemen und Fragestellungen wie z.B. Antisemitismus, Rassismus, Sexismus und Gesellschaftskritik, deren Analyse, sowie Hilfe bei Betroffenheit.

- Förderung ökologischen Bewusstseins, Entwicklung ökologischer Alternativen, Auseinandersetzung mit Umweltproblemen wie z.B. Klimawandel.

- Förderung der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Männern und Frauen

- Förderung der Integration unterschiedlicher sozialer Gruppen im regionalen, europäischen und internationalen Kontext.

- Förderung des generationsübergreifenden Austausches.

- Förderung von Kunst und Kultur

2. Zur Erreichung der genannten Ziele werden verschiedene kulturelle und künstlerische Projekte initiiert. Außerdem werden Räumlichkeiten bereit gestellt und Seminare, Vorträge, Podiumsdiskussionen, Diskussionsforen, Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen veranstaltet. Außerdem soll durch diverse Selbsthilfeangebote Personen und Personengruppen die Möglichkeit gegeben werden, persönliche Fähigkeiten zu erweitern, Selbstbewusstsein und Eigenkreativität zu fördern und miteinander in Kontakt zu treten.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein, die für die Ziele des Vereins eintreten.

2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

3. Alle juristischen Personen, die Mitglieder sind erhalten nach §35BGB folgende Sonderrechte: Sie erhalten ein Vetorecht bei Immobilienveräußerungen sowie Satzungsänderungen und können nicht ausgeschlossen werden. Dies soll die nicht-wirtschaftliche Ausrichtung des Immobilienbesitzes sicherstellen.

4. Zum Gründungszeitpunkt sind folgende juristische Personen Mitglieder des WuppHaus e.V.: Haus und Wagenrat Leipzig e.V.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

2. Der Austritt ist per schriftlicher Mitteilung an den Vorstand jederzeit möglich.

3. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten. Ein Ausschluss ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung möglich.

§5 Beiträge

1. Mitglieder können auf freiwilliger Basis Beiträge in selbst gewählter Höhe leisten.

2. Die Zahlung eines Beitrags darf nicht Voraussetzung für die Mitgliedschaft sein.

§6 Vorstand

1. Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus 3 oder mehr gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

3. Redaktionelle Änderungen und Änderungen der Satzung, welche durch Vorgaben von Gerichten oder Behörden, insbesondere bei der Eintragung erforderlich werden, kann der Vorstand vornehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

4. Der Vorstand kann für die Erledigung bestimmter Aufgaben oder einzelner Projekte einen besonderen Vertreter i.S.d.§30 BGB bestellen.

5. Für Immobiliengeschäfte oder -veräußerungen benötigt der Vorstand die Einwilligung der MV.

§7 Mitgliederversammlung (MV)

1. Die MV wird vom Vorstand oder mindestens einem Drittel der Mitglieder mit einer Frist von 7 Tagen durch Einladung per Brief oder E-Mail einberufen.

2. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mit schriftlicher Vollmacht kann eine Stimme übertragen werden.

3. Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von der protokollierenden Person unterzeichnet.

4. Beschlussfähigkeit: Die MV ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

5. Zwischen den Mitgliederversammlungen werden die laufenden Geschäfte und Aufgaben des Vereins vom Plenum, dem regelmäßigen Treffen der Mitglieder, wahrgenommen.  

§8 Vermögen und Beiträge

1. Der Verein erstrebt keinen Gewinn; etwaiger Gewinn darf nur satzungsgemäß verwendet werden.

2. Der Verein ist uneigennützig tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.

3. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§9 Auflösung des Vereins

1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins weiter im Sinne des bisherigen Zwecks zu verwenden.

2. Es wird als dem Haus- und Wagenrat e.V. mit Sitz in Leipzig übertragen.




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