2016-11-24 HWR Meeting
Treffen mit dem Haus-Wagen-Rat: Michel (HWR), Matthias, Bodhi, Anna, Paul, Rosina
Das Protokoll wurde so sortiert, dass die Punkte inhaltlich zusammengehörend dargestellt sind.
HWR: 2014 gegründet aus Wagenplätzen und Hausprojekten um dieser Art von Projekte eine Lobby zu bieten. Unterstützt Projekte jeglicher Rechtsformen.
-Klären rechtlicher Fragen vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen
—> Eigentumsfrage:
- Nach bürgerlichem Recht bleibt das Objekt Privateigentum, wenn wir nichts daran ändern.
- Problematisch, wenn Eigentümer Personen/Personengruppe sind.
Lösung: Objekt muss "der Idee" gehören. Hierzu gibt es juristische Personen.
Rechtsformen (Ziel: Trägerschaft des WuppHaus)
- wirtschaftliche Rechtsform haben höhere Prüfungspflichten/Bürokratie. Vermutlich für uns unpassend. (z.B. Genossenschaft, GmbH)
- uG: Kein Stammkapital, muss aber Gewinne bis zum Stammkapital zurücklegen (wird dann GmbH; durch Einlagen ins Haus wird dies schnell erreicht)
- Konstrukt: uG als Besitzer, Anteilseigner der uG ist Hausverein, eventuell weitere Vereine, Stifter etc. Beispiel: Syndikatsvertrag lesen. (Thema: uG Kapital in der uG behalten)
- Trägerprinzipien:
- Mietshäusersyndikat (GmbH)
- Stiftung Freiräume
- Stiftung für dissidente Subsidiarität (gegenseitig.org) PAG Projektwerkstatt für gegenseitigkeit? (Wokania Gemeinschaft/Projekt als Beispiel, Casablanca (Bäckerei) als Kontakt (Christian) die da gerade Mitglied werden)
- Vorgehen: Zustiftung des Gebäudes zur Stiftung, Absprache der Nutzung mit dieser.
- Gefahr der gegenseitigen Deckung der Häuser? Ja. Deswegen schwierig ein ruinöses Haus mit aufzunehmen.
—> Vorteil: auf schon bestehende Rechtsformen zurückgreifen, statt neuen Verein etc. zu gründen
- "Eigenes Syndikatsmodell"?
- HWR überlegt sowas lokal zu machen. Deutlich mehr Bürokratie, da neben Verein noch (beispielsweise) GmbH verwaltet werden muss.
- Verein als ideelle Rechtsform. Muss ein e.V. sein, um Eigentum wie ein Haus zu übernehmen.
- Sonderform: wirtschaftlicher Verein, wenn Verein abgelehnt wird weil Wohnprojekt u.U. kein ideeler Zweck ist
- Haftung: Rechtsform ist Träger der Verantwortung. Ausnahme der Haftung: Vorstand muss den Pflichten genügen (Beispiel: Insolvenz rechtzeitig anmelden, Steuern bezahlen, Pflichtversicherungen nicht abschließen)
- Gemeinnützigkeit: Steuerrechtliches Thema. Gemeinnützigkeit ist grundsätzlich erstmal schwieriger, da genauer kontrolliert wird, dass Aufgaben gemeinnützig sind etc.
- Trennung, zweiten gemeinnützigen Verein gründen, der sich einmietet und so Gelder in das Haus transferrieren, die nur gemeinnützig zu erhalten sind.
- nicht-kündbares Sonderrecht als Sonderbedingungen für Mitglieder dürfen gemacht werden, beispiel: HWR kann Vetorecht zu Satzungsänderungen bekommen oder bei Grundstücksveräußerungen oder so.
- Vereinsmodell: Kann kompliziert oder einfach aufgebaut werden. Darauf achten, die eigene Arbeit nicht zu blockieren. Auch bei einem einfachen Standardverein kann im Zweifel die Mitgliederversammlung einberufen werden und den Vorstand abwählen etc. und somit eine Einhaltung des Selbstverständnis sicherstellen.
—> Wir brauchen ein Selbstverständnis, das alle von uns tragen können und welches in natürlicher Sprache unsere Vorstellungen übersichtlich ausdrückt, da dies in keinem juristischen text (z.B. Satzung) widergespiegelt werden kann!
Wie können wir sichern, dass das Gebäude an Bernd zurückgeht, wenn das Projekt scheitert?
- Erbbaurecht
-Vertrag zwischen unserer Rechtsform und Bernd. Erbbaurechtgeber gibt Erbbaurechtnehmer das Recht, Grund und Boden zu nutzen. Rückfallbedingungen sind definiert (Beispiel: 50/300 Jahre). Jährlicher Erbbauzins (Beispiel: 1 Euro). Das Haus wäre unter den im Vertrag angegebenen Bedingungen sicher, das Erbbaurecht kann nicht gebrochen werden. Verträge sind sehr frei möglich.
- Rückfall bei Insolvenz? Erbbaurecht könnte u.U. versteigert werden - oder fällt eh zurück an Bernd weil Zins nicht mehr gezahlt wird.
- Schenkung unter Auflage
Wie können wir das Haus langfristig sichern?
- Auf Probleme auch des Zusammenlebens gefasst sein, Kontrollen festlegen (Plenum, gemeinsamer bzw. getrennter Urlaub, ...)
Zusammenfassung und nächste Schritte
- Verein + Erbbaurecht klingt plausibel. Erbbaurecht kann in endgültige Form übertragen werden.
- Schenkungsvertrag (Schenkung unter Auflage) eventuell als Möglichkeit?
- Kontakt zu Stiftungen aufnehmen und fragen, ob sie das Projekt übernehmen würden
- Welche Rolle spielt das Netzwerk im Verhältnis zum Haus?
- Bausachverständiger: Mail schreiben, wird weitergeleitet
- Dach/Aufgaben: Mail schreiben mit Liste warum wir so toll sind, was wir brauchen und ob mal jemand kurz schauen kann
- Broschüre: Volksstrom
- Kontakt zu allen Fraktionen aufbauen
- Tag der offenen Tür (kommt vermutlich kaum niemand - aber Kontakt aufbauen!)
- neuenachbarschaft.de/
- Montagsstiftung (Immobilien für viele)
- Wandergesellen/Schacht Sommerbaustelle gegen Kost & Logie. (Axt & Kelle; Fremder Freiheitsschacht)
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