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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist

    1. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke

    2. die Förderung von Wissenschaft und Forschung

    3. die Förderung der Volksbildung
    4. die Förderung von Kunst und Kultur
    5. die Förderung von Umweltschutz und Landschaftspflege
    6. die Förderung einer an menschlichen Werten orientierten Gesellschaft

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

    1. die Schaffung eines freien Raumes zur Verwirklichung von Ideen alternativer, nachhaltiger Ausführungen von Infrastruktur und Einrichtungen, zur Förderung selbstorganisierter Gruppen, zur Durchführung von Veranstaltungen im Kontext einer solidarischen und nachhaltigen Gesellschaft sowie zur längerfristigen Arbeit an Projekten im Kontext einer solidarischen und nachhaltigen Gesellschaft
    2. die Vernetzung von Gruppen, die sich regional oder global in Herausforderungen der aktuellen Gesellschaft bezüglich Bildung sowie Ressourcennutzung einsetzen
    3. die Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches für Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen die sich für mit den Zielen dieser Satzung vergleichbaren Zielen engagierendie Förderung des Gemeinwohlgedankens durch Veranstaltungen zur Verbreitung eines menschlichen Umgangs
    4. die Veranstaltung von Lesungen, Filmabenden oder Kunstausstellungen
    5. die Förderung menschlicher Ideenvielfalt und Eigeninitiative

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