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§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

...

3. Der Verein ist ein wirtschaftlicher Verein (§22 BGB).


§2 Zwecke des Vereins

1. Zweck des Vereins ist das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten für gemeinschaftliches Wohnen und Leben sowie zur Begegnung und Förderung des Austauschs untereinander sowohl für die Mitglieder des Vereins als auch für Dritte.

2. Der Zweck wird vorrangig durch Kauf oder Miete, Erhalt, Betrieb sowie Vermietung von Immobilien verwirklicht.

3. Hierzu wird insbesondere der Kauf, die Instandsetzung sowie Erhalt der Häuser Kantstraße 20 und 22 in Wurzen durchgeführt.


§3 Erwerb der Mitgliedschaft

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3. Alle juristischen Personen, die Mitglieder sind erhalten nach §35 BGB folgende Sonderrechte: Sie erhalten ein Vetorecht bei Immobilienveräußerungen sowie Satzungsänderungen und können nicht ausgeschlossen werden.

4. Zum Gründungszeitpunkt sind folgende juristische Personen Mitglieder des Haus Kante Wurzen w.V.: Haus und Wagenrat Leipzig e.V.


§4 Beendigung der Mitgliedschaft

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1. Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus 3 oder mehr gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

2. Der  Der Verein kann nur durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten werden.  

3. Redaktionelle Änderungen und Änderungen der Satzung, welche durch Vorgaben von Gerichten oder Behörden, insbesondere bei der Eintragung erforderlich werden, kann der Vorstand vornehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

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1. Die Kassen- und Rechnungsprüfung ist durch einen von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer durchzuführen. Zu diesem Zweck hat der Vorstand unverzüglich den Jahresabschluss fertig zu stellen und diesen mit den für die Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig den  Kassenprüfern dem  Kassenprüfer zuzuleiten.

2. Die Der Kassenprüfer erstatten erstattet der Mitgliederversammlung einen Bericht über die Kassen- und Rechnungsprüfung und beantragen beantragt bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Vorstandes.

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