...
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Share and Care e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Wurzen, XX.08.2017
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Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Share and Care e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Wurzen, XX.08.2017