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§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

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1. Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus 3 oder mehr gleichberechtigten Personen, die von der MV gewählt werden. Der Vorstand ist der MV verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

2. Der Verein kann nur durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten werden.  

3. Redaktionelle Änderungen und Änderungen der Satzung, welche durch Vorgaben von Gerichten oder Behörden, insbesondere bei der Eintragung erforderlich werden, kann der Vorstand vornehmen. Diese Änderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

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