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3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zwecke des Vereins (1)

  1. Ziele

- Förderung einer Kultur des Teilens

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- Förderung von Kunst und Kultur

(2). Zur Erreichung der genannten Ziele werden verschiedene kulturelle und künstlerische Projekte initiiert. Ausserdem werden Räumlichekeiten bereit gestellt und Seminare, Vorträge, Podiumsdiskussionen, Diskussionsforen, Ausstellungen, Konzerte oder Theateraufführungen veranstaltet. Außerdem soll durch diverse Selbsthilfeangebote Personen und Personengruppen die Möglichkeit gegeben werden, persönliche Fähigkeiten zu erweitern, Selbstbewusstsein und Eigenkreativität zu fördern und miteinander in Kontakt zu treten.

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5. Für Immobiliengeschäfte oder -veräußerungen benötigt der Vorstand die Einwilligung der MV.

§9 Auflösung des Vereins

(3) 1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins weiter im Sinne des bisherigen Zwecks zu verwenden.

(4) 2. Es wird als Zweckvermögen dem Haus- und Wagenrat e.V. mit Sitz in Leipzig übertragen.

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